KI-Unterstützung in Zyata
Effizienz ohne Kontrollverlust
Zyata nutzt Künstliche Intelligenz, um psychiatrische Gutachter:innen bei Routineaufgaben zu entlasten und nicht, um fachliche Entscheidungen zu ersetzen. Transparenz, Datenschutz und persönliche Verantwortung bleiben dabei zentral.
KI als Werkzeug
In der Erstellung medizinischer Gutachten spielen Präzision, Nachvollziehbarkeit und persönliche Verantwortung eine zentrale Rolle.
Deshalb ist klar: Zyata ersetzt keine Gutachter:innen, sondern unterstützt sie; auch mit gezielten, KI-basierten Werkzeugen.
Unsere KI-Funktionen helfen beispielsweise bei
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der Rechtschreib- und Grammatikprüfung,
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der Ausformulierung biografischer und anamnestischer Abschnitte,
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der automatischen Datenerfassung aus Auftragsdokumenten,
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sowie der Spracherkennung für diktierte Textabschnitte.
Diese Funktionen tragen dazu bei, die Arbeit effizienter, strukturierter und konsistenter zu gestalten und das bei voller fachlicher Kontrolle.
Denn die KI liefert keine Diagnosen oder Bewertungen, sondern unterstützt lediglich bei der sprachlichen und organisatorischen Umsetzung.
Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei der begutachtenden Person.
Transparenz gegenüber Gerichten
Zyata versteht sich als technisches Hilfsmittel, das Routinearbeiten vereinfacht; vergleichbar mit Diktier- oder Textverarbeitungssoftware, jedoch intelligenter und kontextsensibler.
Für eine transparente Kommunikation kann am Ende des Gutachtens freiwillig ein Hinweis ergänzt werden, etwa:
„Während der Erstellung kamen KI-gestützte Werkzeuge unterstützend zum Einsatz. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei der begutachtenden Person.“
Damit bleibt gegenüber Gerichten klar, dass es sich um ein persönlich verantwortetes Gutachten handelt, das lediglich moderne Werkzeuge nutzt.
Datenschutz und Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO
Da Sie als Sachverständige im Auftrag eines Gerichts handeln, gelten für Sie besondere datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen.
Nach Art. 14 DSGVO besteht grundsätzlich eine Informationspflicht gegenüber der betreffenden Person, wenn personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden.
Im gerichtlichen Gutachtenauftrag ist diese Pflicht jedoch eingeschränkt:
Eine gesonderte Information über die Nutzung von KI-gestützten Werkzeugen oder die Aufzeichnung eines Gesprächs ist nur erforderlich, sofern sie rechtlich geboten und zumutbar ist.
Das bedeutet konkret:
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Wenn das Gericht die Begutachtung angeordnet hat und die betroffene Person hierüber informiert ist, besteht in der Regel keine zusätzliche Informationspflicht über den Einsatz technischer Hilfsmittel wie KI-gestützte Diktier- oder Auswertungssysteme.
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In Sonderfällen, etwa bei nicht gerichtlichem Auftrag, kann eine Information im Sinne der Transparenz sinnvoll oder erforderlich sein.
Zyata empfiehlt daher, im Einzelfall zu prüfen, ob eine zusätzliche Information angemessen ist.
Unsere Software bietet hierzu klare Strukturen und Dokumentationsmöglichkeiten, sodass die datenschutzrechtlichen Anforderungen jederzeit nachvollziehbar erfüllt werden können.
Datensicherheit und DSGVO-Konformität in Zyata
Die Verarbeitung der KI-Anfragen in Zyata erfolgt ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren innerhalb Europas.
Es werden keine Daten zu Trainingszwecken verwendet, und keine Inhalte verlassen den europäischen Rechtsraum.
Damit bleibt die Nutzung unserer KI-Funktionen vollständig DSGVO-konform.
Die KI unterstützt, ohne zu speichern. Ihre Inhalte bleiben Ihre Inhalte.
Fazit: Moderne Technik, bewährte Verantwortung
Mit Zyata profitieren Sachverständige von intelligenter Unterstützung, ohne an fachlicher Autonomie zu verlieren.
So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die psychiatrische Beurteilung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.